Schall & Schatten

Schall

Voraussichtliche Schallemissionen des geplanten Bürgerwindparks Südliche Ortenau Abhängig von den Windverhältnissen erzeugen die Rotoren und Generatoren der Windenergieanlagen im Betrieb Geräusche. Nach vorliegenden Berechnungen werden an allen benachbarten Wohngebieten die gesetzlichen Grenzwerte für Schallimmisionen deutlich unterschritten. In der nebenstehenden Karte wurden die voraussichtlichen Schallwerte gleicher Höhe mit einer Linie verbunden: gelb zeigt dabei die Ortspunkte mit einem Schallpegel von voraussichtlich 35 dB, orange die Punkte mit 40 dB , rot solche mit 45 dB usw. In allgemeinen Wohngebieten liegt der gesetzliche Richtwert bei 55 dB, nachts bei 45 dB. 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens musste ein durch ein Fachbüro erstelltes Schallgutachten vorgelegt werden. Sollten im laufenden Betrieb dennoch Überschreitungen der Schallimissionsgrenzwerte auftreten, ist der Betreiber verpflichtet, Abhilfe zu schaffen, etwa durch Modifikationen der Anlagen oder ggf. temporäre Abschaltungen.

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Infraschall

Unter Infraschall versteht man Schall, dessen Frequenz unterhalb von etwa 16 Hz, jedoch oberhalb der vom Wetter verursachten Luftdruckschwankungen liegt. Das menschliche Ohr ist für Infraschall nahezu unempfindlich.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse von Infraschall durch Windkraftanlagen in einer Broschüre zusammengetragen, die Sie hier herunterladen können. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) hat im Zeitraum 2013 bis 2015 ein eigenes Messprojekt zum Thema "Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen" durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen hier zum Download bereit.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Emissionen von Infraschall durch Windenergieanlagen sehr schwach sind und es keinerlei Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen gibt. Wie die Studie der LUBW zeigt, kann der von Windanlagen ausgehende Infraschall selbst im Nahbereich der Anlagen nicht wahrgenommen werden. Vielmehr ist der vom Wind selbst verursachte Infraschall deutlich stärker als der, der ausschließlich vom Windrad erzeugt wird.

 

Schatten

Voraussichtlicher Schattenwurf des geplanten Bürgerwindparks Südliche Ortenau Als Schattenwurf wird der Schatten der rotierenden Rotorblätter einer Windkraftanlage bezeichnet. Dieser reicht im Winter oder abends weiter als bei hoch stehender Sonne.

Schattenwurf kann störend sein, wenn er regelmäßig in einem Haus oder im Garten wahrgenommen wird. Daher wurde gesetzlich festgelegt, dass die an einem bewohnten Ort („Immissionspunkt“) auftretende Dauer des Schattenwurfs maximal 30 Stunden pro Jahr und maximal 30 Minuten pro Tag betragen darf. Dies kann für jeden Immissionspunkt berechnet werden und wird in einem Schattenwurfgutachten dokumentiert.

Bei der so ermittelten Schattenwurfdauer handelt es sich um einen theoretischen Maximalwert, der sich unter Annahme von ständigem Wind, Wolkenlosigkeit und maximaler Schattenprojektion ergibt. Der tatsächlich auftretende Schattenwurf beträgt in der Regel weniger als ein Drittel dieses theoretischen Wertes, das heißt z.B. beim gesetzlichen Grenzwert von 30 Stunden pro Jahr tatsächlich weniger als zehn Stunden pro Jahr.

Beim Bürgerwindpark Südliche Ortenau tritt aufgrund der großen Abstände von Wohngebieten nur bei sehr wenigen Anliegern überhaupt ein Schattenwurf auf. Die gesetzlichen Grenzwerte werden an allen Immissionspunkten deutlich unterschritten. In der oben stehenden Karte zeigen die blauen Flächen Regionen, wo mit maximal zehn Stunden Schattenwurf im Jahr zu rechnen ist, in den grün markierten Gebieten ist mit maximal zehn bis 30 Stunden Schattenwurf im Jahr zu rechnen.

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