Am vergangenen Dienstag trafen sich unter Leitung des Umweltministeriums Baden-Württemberg verschiedene Vertreter aus Politik, Genehmigungsbehörde, Betreiber- und Herstellerunternehmen mit den beauftragten Gutachtern, um die aktuellen Schallmesswerte des Windparks Ortenau und zukünftige Vorgehensweisen zu besprechen. Kraftwerksbetreiber Green City stellte das neue Betriebskonzept für die insgesamt sieben Anlagen des Windparks vor.
Die neuen Messergebnisse des beauftragten Gutachters zum Windpark Südliche Ortenau ergaben eine eindeutige Einhaltung der Immissionsrichtwerte im Regelsbach sowie im derzeit genehmigten Nachtbetrieb der Anlagen im Talblick. Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht, erklärt hierzu: „Aus dem schalltechnischen Bericht des Ingenieurbüros Kötter sowie aus den Aufzeichnungen der Dauermessstation der LUBW geht hervor, dass im Regelsbach die Immissionsrichtwerte sowohl am Tag als auch in der Nacht bei jeder Witterung und in jedem Betriebszustand sicher eingehalten sind.“ Für den Volllastbetrieb der sieben Windkraftwerke gelte diese Aussage ebenso. Weiter bestätigt Morelle, dass auch im Talblick bei aktuell reduziertem Nachtbetrieb keine Überschreitungen gemessen wurden.
Auf Grundlage der aktuellen Messwerte stellte die Green City AG ein neues Betriebskonzept für den Windpark auf dem Höhenzug zwischen Ettenheim und Schuttertal vor: Zukünftig soll jede einzelne Windkraftanlage in einer individuell angepassten Betriebsweise laufen – und zwar in Abhängigkeit der vorherrschenden Windgeschwindigkeiten. In Folge dessen wird durch den Betrieb aller Windenergieanlagen eine sichere Einhaltung der Immissionsrichtwerte gewährleistet. Das vorgeschlagene Konzept soll nach einer Plausibilitätsprüfung durch das Landratsamt umgesetzt werden. Es handelt sich dabei um eine Modifizierung der bereits bestehenden Betriebsweise, welche auf Basis der aktuellen Messergebnisse durchgeführt wird. Zukünftig möchte Green City auch noch nicht bekannte Betriebsmodi nutzen. Diese müssen jedoch zuerst auf Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch eine gutachterliche Messung bestätigt werden, ehe das Landratsamt die Betriebsmodi zulässt.